Über kaum eine andere Wildart wird in Deutschland so kontrovers diskutiert wie über das Rotwild: Als ursprünglicher Bewohner der Steppe und offenen Waldlandschaft lebt es heute vorwiegend in großen geschlossenen Waldgebieten. Die Vorkommen unserer größten heimischen Wildart, deren Leben von ausgeprägten Sozialstrukturen gekennzeichnet ist, beschränken sich in den meisten Bundesländern auf behördlich ausgewiesene “Rotwildgebiete” (bundesweit derzeit 140 Gebiete, die etwa 15 Prozent seines einstigen Verbreitungsgebietes entsprechen).
Seit Mitte der 1990er Jahre gilt das Rotwild auch in Naturschutzkreisen als Leitart für den Biotopschutz, die Sicherung der Biologischen Vielfalt und insbesondere für den Erhalt großer unzerschnittener, verkehrsarmer Räume. Die Eigentümer und Jagdausübungsberechtigten von Rotwildrevieren und deren Zusammenschlüsse – die Hegegemeinschaften – haben weitestgehend mit den Jagdverbänden und der Jagdwissenschaft die notwendigen Leistungen zur Art- und Lebensraumerhaltung allein erbracht. Jedoch auch Politik und Verwaltung obliegt eine besondere Verantwortung für diese Art.
Der Deklaration des DJV von Konstanz 2001 “Zerschneidung der Landschaft und von Lebensräumen wildlebender Tiere” und deren inhaltlicher Erweiterung auf dem Bundesjägertag 2004 in Celle folgend, wird festgestellt:
Die langfristige Absicherung der Rotwildvorkommen in Deutschland basiert auf Verantwortung und Mithilfe der Grundeigentümer; ohne diese kann es weder eine nachhaltige Sicherung der Lebensräume noch unserer Wildbestände geben. Das Bundesjagdgesetz ist dank seiner Hegeverpflichtung, seiner Wildbestandsgarantie und einer bewährten Abschussplanung ein Garant für den Interessenausgleich.
Zentrale fachliche Instanz zur Erhaltung einer Rotwildpopulation unter Einbindung der betroffenen Grundeigentümer ist die Hegegemeinschaft. Für jeden Jagdausübungsberechtigten sollte die Mitgliedschaft in ihr verpflichtend sein, um die erforderliche Hege und Bejagung flächendeckend nach revierübergreifenden, das heißt abgestimmten Grundsätzen zu fördern.
Die zur artgerechten Hege und Bejagung des Rotwildes sowie zur Lebensraumgestaltung und Schadensminimierung erforderlichen Instrumente der Hegegemeinschaft müssen gestärkt werden. Dazu zählen unter anderem:
Ausgewiesene Rotwildgebiete haben eine populationserhaltende Funktion; die scharfe Abgrenzung dieser behördlich definierten Rotwildlebensräume von den rotwildfreien Gebieten kann aus fachlicher Sicht nicht aufrecht erhalten werden. Deren Grenzen sind im Hinblick auf die artspezifischen Ansprüche des Rotwildes an geeignete Lebensräume zu überprüfen und fallweise zu verändern. Flächenergänzungen, Flächentausch sowie die Neuausweisung oder gar gänzliche Aufhebung der Abgrenzung von Rotwildgebieten müssen in die Diskussion einbezogen werden. Grundeigentümer und Bewirtschafter der betroffenen Flächen sind in diesen Prozess einzubinden. Erforderlichenfalls können Konfliktflächen (beispielsweise sensible land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) auf Grundlage einer Konfliktanalyse aus den Planungskonzepten herausgenommen werden.
Grundsätzlich haben alle Nutzer von Rotwildlebensräumen bei ihren Aktivitäten soweit Rücksicht zu nehmen, dass diese Wildart artgerecht existieren kann.
Zwischen den Vorkommensgebieten wanderndes Rotwild sollte grundsätzlich geschont beziehungsweise nur auf Grundlage eines Abschussplanes erlegt werden. Dabei soll im Umfeld von Querungshilfen wie z. B. Grünbrücken über Straßen beziehungsweise Bahntrassen eingeschränkte Jagdruhe herrschen (in der Regel in einem Umkreis von mindestens 300 Metern beidseits der Brückenköpfe. In diesem Bereich soll keine Einzeljagd stattfinden und auf feste jagdliche Ansitzeinrichtungen verzichtet werden). Diese jagdlichen Einschränkungen sollten Bestandteil des Jagdpachtvertrages in gemeinschaftlichen Jagdbezirken sein. Die Durchlässigkeit der Landschaft im Sinne der oben genannten “Deklaration von Konstanz” beziehungsweise dem gemeinsamen Positionspapier von DJV, NABU und WWF zu “Biotopverbund durch Wildtierkorridore” aus dem Jahr 2002 ist für die arteigene Migration des Rotwildes sowie die Erfüllung seiner Indikator und Vektor-Funktion unerlässlich.
Als Leitart für den Biotopverbund ist das Rotwild auch in den fachlichen Kontext internationaler Konventionen zu stellen “übereinkommen zur Biodiversität” (Rio de Janeiro 1992) sowie “Agenda 21”.
Die Erhaltung, Sicherung und Pflege der Lebensräume für die frei lebende Tier- und Pflanzenwelt stehen im Mittelpunkt der jägerischen Bemühungen. Eine weitere Zerstückelung der Jagdbezirke steht einer sinnvollen Hege entgegen.
Die Jägerschaft verfügt über umfassende Kenntnisse über das Rotwild, so z. B. dessen hohe Anforderungen an intakte Sozialstrukturen und seine Empfindlichkeit auf das Geschehen in seiner Umfeld. Die Fachkompetenz ermöglicht, den regionalen Verhältnissen angepasste Maßnahmen der Lebensraumsicherung sowie der Hege und Bejagung zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehört das Bekenntnis zum gesetzlichen Auftrag der Erhaltung angepasster Bestände, um Wildschäden zu vermeiden beziehungsweise möglichst gering zu halten.
Durch geeignete Jagdstrategien kann Rotwild gelenkt seine Raumnutzung beeinflusst werden. Dazu ist es als jagdliche Leitart zu behandeln. Diese Vorgabe kann durch andere Zwänge, wie z. B. hohe Schwarzwildvorkommen, erheblich erschwert werden.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Verhältnisse in Deutschland muss es der jeweiligen Hegegemeinschaft überlassen sein, ob sie zulässt,
Die Arbeit der Hegegemeinschaften ist in die jagdliche öffentlichkeitsarbeit zu integrieren. Lebensraum- und Artenschutzaspekte sollen kompetent in die Lehr- und Hegeschauen einbezogen werden; dabei müssen auch interessierte Nichtjäger angesprochen werden.
Es ist ein gesellschaftlicher Auftrag, das Rotwild als größte heimische Tierart artgerecht in lebensfähigen Populationen zu erhalten. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet die AGENDA ROTWILD als langfristiges integratives Arbeitsprogramm der Jägerschaft unter Einbeziehung der relevanten gesellschaftlichen Kräfte.
Bonn, den 06. Februar 2006
DJV-Präsidium