Die landesweise durchgeführte wildökologische Raumplanung sollte eine Lebensraumbewertung als Grundlage haben.
Die wildökologische Raumplanung muß mit der Landschaftsplanung koordiniert werden.
Die Raumplanung entspricht den Forderungen des Bundes- und der Landesjagdgesetze nach Erhalt und Hege der Schalenwildarten, in dem darauf geachtet wird, daß die Arten im Raum verteilt werden und dadurch verträglich für die Biotope sind.
Die Wirtschaftsziele der Grundeigentümer sind zu berücksichtigen.
Die Waldbauprogramme der Länder sind zu beachten.
Die intakte Sozialstruktur einzelner Populationen muß gesichert werden.
Die Mindestraumgröße für einzelne Populationen der verschiedenen Arten sollte nach Möglichkeit erhalten werden.
Es muß ein Austausch zwischen den Populationen möglich sein (Trittsteine, Brücken, Unterführungen). Bejagungsrichtlinien müssen dem Rechnung tragen.
Hegegemeinschaften sind möglichst flächendeckend für alle im Raum lebenden Arten zu bilden, orientiert an der Wildart mit den höchsten territorialen Lebensraumansprüchen.