Fütterungen sind Plätze zur Vorlage artgerechter Futtermittel in der Notzeit des Wildes.
Eine Notzeit ist gegeben, wenn das Wild während der Vegetationsruhe, insbesondere infolge hoher Schneedecke, bei Vereisungen und längeren Frostperioden, aber auch nach ausgedehnten Waldbränden und Überschwemmungen, oder aus anderen Gründen natürliche Äsung nicht oder in nicht ausreichender Menge vorfindet.
Eine regelmäßige Winterfütterung des Wildes kann darüber hinaus dann notwendig sein, wenn ursprünglich mögliche Wanderungen zwischen Sommer- und Wintereinständen durch eine Veränderung der Flächennutzung ausgeschlossen sind und dies zu Wald-wildschäden führt.
Die Fütterung erfolgt, um in solchen Nahrungsengpässen dem Wild ein Erhaltungsfutter vorzulegen und zur Verminderung von Wildschäden beizutragen.
Eine Fütterung, die die vorgenannten Grundsätze nicht beachtet, widerspricht dem Hegeziel (§ 1 Abs. 2 BJG). Sie muß im Interesse von Wild und Jagd unterbleiben.
Ablenkungsfütterungen sind eine im wesentlichen auf das Schwarzwild ausgerichtete Maßnahme zur Vermeidung übermäßiger Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen. Sie sind räumlich so anzulegen, dass das Wild von den gefährdeten Flächen ferngehalten wird.
Das Einbringen von Futter in den Boden ist der Vorlage auf dem Boden vorzuziehen.
An den Ablenkungsfütterungen ruht die Jagd.
Die Kirrung (Körnung) ist eine Methode, um Wild mit dem Ziel der Erlegung anzulocken. Sie ist gekennzeichnet
Die Futtermittel dürfen nur so angeboten werden, daß insbesondere Schwarzwild-Kirrungen für andere Wildarten nicht zugänglich sind.
Die Kirrung kann zur Verminderung von Wildschäden durch Regulierung überhöhter Wildbestände beitragen. Sie sollte auf das unerläßlich notwendige Maß begrenzt werden und darf sich nicht in Richtung auf eine stetige Fütterung hin entwickeln.
In allen Fällen sind die landesspezifischen Regelungen zu beachten!
Bonn, Oktober 1998
DJV-Präsidium