Die Rast- und Überwinterungsbestände von Wildgänsen haben in Deutschland und weiteren mitteleuropäischen Ländern seit mehr als 20 Jahren deutlich zugenommen. Wesentliche Ursachen dafür stellen verbesserte Schutzbestimmungen in den Brutgebieten, Veränderungen von Zuggewohnheiten, die guten Ernährungsbedingungen in der mitteleuropäischen Agrarlandschaft und die teilweise restriktiv ausgeübte Bejagung dar.
Wildgänse können bei hoher Dichte erhebliche Probleme ökonomischer und ökologischer Art verursachen. Die Schäden in der Landwirtschaft liegen in der EU inzwischen in Höhe von 8-10 Mio. DM pro Jahr. Noch bedenklicher ist die Überweidung natürlicher Vegetationsgesellschaften in den Durchzugs- und Brutgebieten, nachdem die Gänsezahlen auf das drei- bis vierfache im Vergleich zu den 1970er Jahren angewachsen sind. In Nordamerika sind Schädigungen der arktischen Tundra durch Gänse – zum Nachteil anderer Vogelarten – bereits auf Satellitenbildern zu erkennen.
Menschliche Wirtschaft führte letztlich zum Anstieg der Gänsepopulationen. Der Mensch hat daher auch die Pflicht, solche Wildtierpopulationen zum Schutz der Vegetation zu regulieren, wie es beispielsweise beim Schalenwild selbstverständlich gefordert wird. Bejagte und unbejagte Gänsearten haben im selben Maße zugenommen; die Befürchtung einer Gefährdung durch Bejagung ist unbegründet. Wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen, daß Zugvögel genauso nachhaltig jagdlich genutzt werden können wie Standwildarten.
Im Gegenteil, bei den heutigen Bestandsgrößen sind die für eine Reduktion erforderlichen Erlegungsraten (jährlich mindestens 20 % der Population) bei den derzeitigen jagdrechtlichen Regelungen kaum mehr zu realisieren. Die Bejagung ist vielmehr als Teil des Gänsemanagements zu betrachten und in dieses zu integrieren.
Das Management dient der Lösung von Problemen, die durch wildlebende Tierarten, hier der Wildgänse, verursacht werden. Inbegriffen sind fundierte Kenntnisse über die Artengruppe der Wildgänse und deren Lebensräume, zu den Wechselwirkungen mit anderen Arten und über rechtliche Grundlagen. Für wandernde Arten, wie Wildgänse, bedeutet dies, daß der Jahreslebensraum zu berücksichtigen ist.
Das Wildgänsemanagement muß den Interessen von Landwirtschaft, Naturschutz und Jagd gleichermaßen gerecht werden, d. h. Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen minimieren, Rast- und Überwinterungsgebiete sichern und die Bejagung gewährleisten.
Als Ablenkflächen dienen abgeerntete Mais-, Getreide- und Hackfruchtschläge, Stoppelflächen, Grünland und gut bestockte Wintergetreideflächen. Werden diese Flächen durch Hinterlassung eines Anteils von Ernterückständen oder durch zusätzliche Ausbringung von Mais attraktiver gemacht, so setzt dies eine Abstimmung mit den Jagdausübungsberechtigten, besonders dabei die Klärung der Haftung bei Folge-Wildschäden (insbesondere durch Schalenwild) voraus. Darüber hinaus eignen sich die im Rahmen der EU-Agrarbeschlüsse längerfristig stillgelegten Flächen durch die Einsaat bestimmter Mischungen als Ablenkflächen.
Einvernehmlich zwischen Grundeigentum, Landwirtschaft, Naturschutz und Jagdausübungsberechtigten sind Ablenkfutterflächen und ausgewählte Schlafgewässer als Ruhezonen auszuweisen. Diese Ruhezonen dürfen während der Anwesenheit der Gänse nicht bejagt werden. Der Tourismus ist während dieser Zeit so zu lenken, daß Beunruhigungen in den Ruhezonen vermieden werden.
Zur Vertreibung der Gänse von gefährdeten landwirtschaftlichen Flächen ist die Anwendung optischer und akustischer Scheuchmittel, der Einsatz von Feldhütern und die Bejagung erforderlich. Der Einsatz von Scheuchen und Feldhütern bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Jagdausübungsberechtigten, wobei dieser insbesondere die Auswirkungen auf andere Wildarten berücksichtigen sollte.
Neben der Notwendigkeit der Bejagung zur Erhöhung der Effizienz von Vertreibungsmaßnahmen, ist die Gänsejagd als eine legitime Form der nachhaltigen Nutzung – entsprechend den Richtlinien des Afrikanisch-Eurasischen Wasservogel-Abkommens (AEWA) innerhalb der Bonner Konvention – in die Managementpläne zu integrieren.
Dabei sind, im Rahmen des bestehenden Bundesjagdgesetzes, überregionale Regelungen anzustreben, die möglichst alle Bundesländer mit Gänsevorkommen umfassen. Regional kann es sich als notwendig erweisen, die Jagdzeit vorzuverlegen. Hierbei sind unbürokratische Regelungen zu treffen.
Zur Umsetzung von Gänsemanagementplänen sind finanzielle Mittel notwendig, die durch die EU, den Bund, die Länder bzw. aus Naturschutzmitteln bereitzustellen sind.
Mit der Ausweisung von jagdlichen Ruhezonen erfolgen Eingriffe in privatrechtliche Vermögenspositionen. Vom Gesetzgeber ist hierfür ein angemessener Ausgleich, entsprechend der Größe der Eingriffe, zu gewährleisten.
Die positiven internationalen Erfahrungen mit dieser Form des Gänsemanagements werden durch erste Umsetzungen in Deutschland (Brandenburg) bestätigt.
DJV-Präsidium, 1998