Eine wirksame Bejagung des Schwarzwildes mit dem Ziel einer nachhaltigen Nutzung und der Reduktion von überhöhten Beständen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Jägerschaft. Sie bedarf der Zusammenarbeit mit Grundeigentümern, Forst- und Landwirtschaft und der Zusammenarbeit über Reviergrenzen hinaus. Sie erfordert beim Jäger Fachwissen, Einsatzbereitschaft und jagdliche Fähigkeiten.
1.1. zu hohe Schwarzwildpopulationen mit der Tendenz weiterer Ausbreitung
1.2 zunehmende Gefahr von Schweinepestseuchenzügen und latente Schweinepestgefahr bei Schwarzwild
1.3 ansteigende Wildschäden und dadurch bedingt hoher Jagddruck
1.4 vielfach ungünstige Sozialstruktur, nicht ausgeglichenes Geschlechterverhältnis (zu viele weibliche Stücke) und Fehlen mehrjähriger und alter, insbesondere männlicher Stücke
2.1 eine deutliche Verbesserung der Lebensbedingungen für das Schwarzwild, besonders durch eine veränderte Anbaustruktur in der Landwirtschaft, häufige Mastjahre und milde, schneearme Winter und durch Veränderungen im Waldaufbau
2.2 teilweise unverhältnismäßig hohe Verabreichung von Futtermitteln über unsachgemäße Kirrungen und Ablenkfütterungen
2.3 eine artbedingt hohe Vermehrungsrate, die durch die günstigen Ernährungsbedingungen die Obergrenze des biologisch Möglichen erreicht hat
2.4 die Nichtabschöpfung des jährlich sehr hohen Zuwachses durch jagdliche Eingriffe bei einem gleichzeitig zu niedrigen Anteil von Zuwachsträgern (Bachen) an der Gesamtstrecke
2.5 nicht ausreichende Zusammenarbeit zwischen den Revierinhabern untereinander und mit der Land- und Forstwirtschaft sowie den Jagdgenossenschaften und zuständigen Behörden
2.6 Zunahme jagdlicher Ausschlussflächen, die als Rückzugsgebiete und Lebensraum für das Schwarzwild dienen
3.1. revierübergreifende Absprachen über Zielsetzung und Durchführung jagdlicher Maßnahmen, wobei die Mitwirkung aller Revierinhaber unabdingbar ist
3.2. Nutzung aller geeigneten Jagdmethoden, insbesondere revierübergreifende Ansitz- und Bewegungsjagden
3.3. notwendige Kirrungen ausschließlich ohne Fütterungscharakter
3.4. ganzjährige intensive Bejagung von Frischlingen (auch gestreifte) und nicht führenden Überläufern
3.5. Durchführung der notwendigen Bachenabschüsse (mindestens 10% der Gesamtstrecke) bei Schonung der Leitbachen und abhängig führenden Bachen
3.6. in staatlichen Jagdbezirken Verzicht auf Abschussgebühren bei Frischlingen und Überläufern
4.1 Hegegemeinschaften zur revierübergreifenden Bewirtschaftung des Schwarzwildes
4.2 Sorgfältige Führung der Streckenstatistik nach Zahl, Geschlecht und Altersklassen, unter Verwendung von Wildursprungszeichen
4.3 Anleitung und Fortbildung der Jäger in allen jagdlichen Belangen
Überall dort, wo es zu Schweinepestausbrüchen gekommen ist, sind die Jäger verpflichtet, die vom Veterinärwesen eingeleiteten Gegenmaßnahmen mit aller Konsequenz zu unterstützen, um einer weiteren räumlichen Ausbreitung der Schweinepest entgegenzuwirken. Dabei sind zusätzlich solche Bejagungsstrategien anzuwenden, die möglichst störungsarm sind, aber zugleich hohe Streckenzahlen gewährleisten, notfalls zeitlich befristet genehmigte Frischlingsfänge.
Die Grundlagen wildbiologisch richtiger Hege und erfolgreicher Bejagung des Schwarzwildes sind seit langem bekannt. Fachleute befassen sich seit Jahrzehnten mit dem Thema, eine umfangreiche Namhafte Literatur mit entsprechenden Vorgaben liegt vor. Entscheidend sind fachlich gut geschulte und umsichtige Revierinhaber.
Der DJV fordert daher alle privaten und staatlichen Revierinhaber auf, sich in Hegegemeinschaften zu organisieren, um die Problematik unter Beachtung wildbiologischer Erkenntnisse und jagdrechtlicher Belange pragmatisch anzugehen.
Wernigerode, 7. Juni 2002